Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von Weenie Dash. Ein Angebot ausschließlich für gewerbliche Kunden — kein Verbraucherangebot.
Fassung 1.1 · Stand 10. August 2026
§ 1 Vertragspartner und Geltungsbereich
- (1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Nutzung der Web-Anwendung „Weenie Dash“ (nachfolgend „Anwendung“). Anbieter ist The Weenie Works, Tillmann Hübner, In der Muld 63, 99090 Erfurt, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“). Vollständige Angaben: Impressum.
- (2)Die Anwendung richtet sich ausschließlich an Unternehmer:innen im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbraucher:innen im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
- (3)Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.
- (4)Individuell zwischen den Parteien in Textform getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Leistungsgegenstand
- (1)Der Anbieter stellt dem Kunden die Anwendung für die Dauer des Vertrags über das Internet zur Nutzung bereit (Software as a Service). Die Anwendung verbindet die Verkaufskonten des Kunden auf Online-Marktplätzen mit seiner Buchhaltungs- und Versandsoftware und unterstützt bei der Abwicklung eingehender Bestellungen. Welche Marktplätze, Buchhaltungs- und Versanddienste angebunden werden können, ergibt sich aus der Anwendung und der Hilfe; diese Liste kann sich im Laufe der Zeit ändern.
- (2)Die Bereitstellung erfolgt in der jeweils aktuellen Version. Ein Anspruch auf einen bestimmten Funktionsumfang, auf eine bestimmte Anbindung oder auf deren unveränderten Fortbestand besteht nicht; § 8 bleibt unberührt.
- (3)Nicht Gegenstand dieses Vertrags sind die Leistungen der angebundenen Drittdienste. Der Kunde schließt die Verträge über Marktplätze, Buchhaltungs-, Versand- und E-Mail-Dienste selbst und auf eigene Kosten ab und bindet sie mit eigenen Zugangsdaten an. Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preise und Schnittstellen dieser Dienste liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.
- (4)Die Anwendung ist ein Werkzeug zur Bearbeitung. Der Anbieter erbringt keine Steuer-, Zoll-, Buchhaltungs- oder Rechtsberatung. Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit von Rechnungen, Steuerangaben, Zoll- und Versanddokumenten sowie für die Einhaltung der ihn treffenden handels-, steuer- und aufbewahrungsrechtlichen Pflichten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Von der Anwendung vorbelegte Werte — etwa Steuersätze, Zolltarifnummern oder Portoschätzungen — sind unverbindliche Vorschläge und vom Kunden zu prüfen.
- (5)Ein Verkaufskonto eines Marktplatzes kann jeweils nur mit einem Weenie-Dash-Konto verbunden werden, da die Bestelldaten dem Verkaufskonto zugeordnet sind.
§ 3 Vertragsschluss, Registrierung, Testphase
- (1)Die Darstellung der Anwendung auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Registrierung.
- (2)Der Vertrag über die unentgeltliche Testphase kommt zustande, indem der Kunde das Registrierungsformular ausfüllt, diese AGB und die Datenschutzerklärung bestätigt, „Konto erstellen“ auswählt und anschließend den Bestätigungslink in der Verifizierungs-E-Mail aufruft. Bis zum Absenden können alle Eingaben im Formular mit den üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden; danach sind Änderungen über die Kontoseite möglich.
- (3)Das kostenpflichtige Abonnement wird gesondert bestellt: Auswahl des Tarifs auf der Abo-Seite, Anzeige der wesentlichen Vertragsdaten, Auswahl von „Jetzt abonnieren“ und Bezahlung beim Zahlungsdienstleister. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Zahlung zustande. Den Zugang der Bestellung bestätigt der Anbieter unverzüglich per E-Mail.
- (4)Die Vertragssprache ist Deutsch.
- (5)Der Anbieter speichert den Vertragstext. Diese AGB sind in der jeweils geltenden Fassung unter /agb abrufbar und können dort gedruckt oder als Datei gespeichert werden. Ein gesonderter Zugang zum Vertragstext wird nicht eingerichtet.
- (6)Der Anbieter unterwirft sich keinen Verhaltenskodizes.
- (7)Die Testphase beträgt 30 Tage ab Registrierung und ist unentgeltlich. Sie endet automatisch, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist, und wandelt sich nicht selbsttätig in ein kostenpflichtiges Abonnement um. Nach Ablauf ist die Anwendung erst mit Abschluss eines Abonnements wieder nutzbar. Der Anbieter kann die Nutzung darüber hinaus vorübergehend unentgeltlich freischalten, etwa während einer offenen Beta-Phase; ein Anspruch darauf besteht nicht.
- (8)Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Anbieter kann die Registrierung ablehnen.
Die Angaben in Absatz 2 bis 6 erfüllen die Informationspflichten nach § 312i Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246c EGBGB.
§ 4 Pflichten des Kunden
- (1)Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und gibt sie nicht an Dritte weiter. Die Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung wird empfohlen. Besteht der Verdacht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt haben, informiert der Kunde den Anbieter unverzüglich und ändert sein Passwort.
- (2)Der Kunde ist für die Inhalte und Daten verantwortlich, die er in die Anwendung einstellt oder über die von ihm angebundenen Konten überträgt. Er stellt sicher, dass er zu deren Verarbeitung berechtigt ist, insbesondere dass er die Informationspflichten gegenüber seinen eigenen Kunden erfüllt und keine Rechte Dritter verletzt werden.
- (3)Untersagt sind insbesondere: das Einstellen rechtswidriger Inhalte, automatisierte Abfragen außerhalb der vorgesehenen Funktionen, das Umgehen oder Testen von Sicherheitsmaßnahmen ohne vorherige Absprache, die Weitergabe des Zugangs an Dritte außerhalb der eigenen Beschäftigten sowie jede Nutzung, die den Betrieb der Anwendung beeinträchtigt.
- (4)Der Kunde hält die Vertrags- und Nutzungsbedingungen der von ihm angebundenen Drittdienste ein, insbesondere die API-Bedingungen der Marktplätze.
- (5)Der Kunde sichert die ihm nach § 11 bereitgestellten Daten in angemessenen Abständen zusätzlich selbst.
- (6)Meldungen über rechtswidrige Inhalte nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 nimmt der Anbieter unter der im Impressum genannten Adresse entgegen. Der Anbieter kann Inhalte nach Prüfung sperren oder entfernen und begründet dies gegenüber dem Kunden nach Art. 17 der Verordnung.
§ 5 Preise, Zahlung, Verzug
- (1)Das Abonnement kostet 9,99 € pro Monat oder 99,00 € pro Jahr. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet; die Preise sind Endpreise.
- (2)Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Die Zahlungsabwicklung übernimmt Mollie B.V., Keizersgracht 126, 1015 CW Amsterdam, Niederlande. Für den Zahlungsvorgang selbst gelten zusätzlich die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters und der vom Kunden gewählten Zahlungsmethode.
- (3)Zu jeder Zahlung erhält der Kunde eine Rechnung. Der Kunde stimmt dem Versand von Rechnungen in elektronischer Form (PDF per E-Mail) zu.
- (4)Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang zur Anwendung nach erfolgloser Mahnung mit einer Frist von 14 Tagen sperren. Die Zahlungspflicht für den vereinbarten Zeitraum bleibt davon unberührt. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 6 Laufzeit, Kündigung, Anbieterwechsel
- (1)Das Abonnement läuft über die gewählte Abrechnungsperiode (ein Monat oder ein Jahr) und verlängert sich jeweils automatisch um dieselbe Periode, sofern es nicht gekündigt wird.
- (2)Der Kunde kann das Abonnement jederzeit über die Abo-Seite in der Anwendung oder per E-Mail an hi@weenie.works kündigen. Die Kündigung wirkt zum Ende der bereits bezahlten Abrechnungsperiode; bis dahin bleibt der Zugang vollständig erhalten. Eine Rückerstattung der Vergütung für die laufende Periode erfolgt nicht.
- (3)Wechsel zu einem anderen Anbieter (Art. 25 der Verordnung (EU) 2023/2854 — Datenverordnung): Unabhängig von Absatz 2 kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von höchstens 2 Monaten kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln oder seine Daten in eine eigene IT-Infrastruktur zu übernehmen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist beginnt eine Übergangsphase von bis zu 30 Kalendertagen, in der die Anwendung weiter genutzt werden kann und der Anbieter den Wechsel unterstützt. Der Kunde kann die Übergangsphase einmalig um einen angemessenen Zeitraum verlängern. Ist der Wechsel aus technischen Gründen nicht innerhalb der Übergangsphase möglich, teilt der Anbieter dies innerhalb von 14 Arbeitstagen begründet mit und verlängert die Übergangsphase auf höchstens sieben Monate.
- (4)Nach Ende der Übergangsphase stehen die exportierbaren Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Danach löscht der Anbieter alle exportierbaren Daten vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- (5)Für den Wechsel und den Datenexport erhebt der Anbieter derzeit keine Entgelte. Ab dem 12. Januar 2027 ist der Wechsel nach Art. 29 der Verordnung (EU) 2023/2854 unentgeltlich.
- (6)Die Kündigung des Abonnements ist nicht die Löschung des Kontos: Konto und Daten bleiben erhalten, damit der Kunde die Nutzung später fortsetzen kann; ohne aktives Abonnement ist die Anwendung jedoch nicht nutzbar. Die Löschung des Kontos löst der Kunde jederzeit selbst in der Anwendung aus (Konto → Konto löschen) oder verlangt sie per E-Mail an hi@weenie.works. Sie wird nach Ablauf von 30 Tagen ausgeführt; in dieser Zeit bleiben Konto und Datenexport erreichbar und die Löschung lässt sich abbrechen. Ein laufendes Abonnement wird mit dem Löschverlangen gekündigt.
- (7)Ein Konto, das über 24 Monate weder genutzt wird noch ein Abonnement hat, löscht der Anbieter samt der zugehörigen Daten; maßgeblich sind Anmeldung, Synchronisierung, Datenexport und Zahlung. Er kündigt die Löschung mindestens 30 Tage vorher in Textform an die hinterlegte E-Mail-Adresse an; eine Anmeldung innerhalb dieser Frist genügt, um sie abzuwenden. Eine Registrierung, deren E-Mail-Adresse nicht innerhalb von 30 Tagen bestätigt wird, wird ohne gesonderte Ankündigung gelöscht — mangels Bestätigung kommt kein Vertrag zustande und das Konto ist nicht nutzbar. Grundlage ist Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO.
- (8)Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende einer Abrechnungsperiode kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten; ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem erheblichen Verstoß gegen § 4 oder bei einem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung vor.
- (9)Kündigungen bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
Einzelheiten zum Export und zu den Fristen: Datenexport, Anbieterwechsel & Infrastruktur.
§ 7 Verfügbarkeit, Wartung, Support
- (1)Der Anbieter unternimmt angemessene Anstrengungen, die Anwendung durchgehend verfügbar zu halten. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.
- (2)Wartungsarbeiten führt der Anbieter, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durch und kündigt sie mit angemessener Frist per E-Mail oder in der Anwendung an. Kurzfristige Wartung aus Sicherheitsgründen bleibt zulässig.
- (3)Zeiten, in denen die Anwendung wegen Störungen bei Drittanbietern — insbesondere Marktplätzen, Buchhaltungs-, Versand- und Zahlungsdiensten, Hosting- und Telekommunikationsanbietern — oder wegen höherer Gewalt nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist, gelten nicht als Mangel der Leistung des Anbieters.
- (4)Support leistet der Anbieter per E-Mail an hi@weenie.works in deutscher oder englischer Sprache. Bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten werden nicht zugesagt; Anfragen werden in angemessener Zeit bearbeitet.
§ 8 Änderungen der Leistung, der Preise und dieser AGB
- (1)Der Anbieter entwickelt die Anwendung weiter und kann Funktionen ergänzen, verbessern oder an geänderte Schnittstellen der Drittdienste anpassen, solange der vertragliche Zweck nicht beeinträchtigt wird.
- (2)Änderungen dieser AGB und Preisänderungen teilt der Anbieter dem Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf die geänderten Punkte, das Widerspruchsrecht und die Folgen hin. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gilt die Änderung als angenommen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Preisänderungen werden frühestens zum Beginn der nächsten Abrechnungsperiode wirksam.
- (3)Entfällt die Anbindung an einen Drittdienst dauerhaft, weil dieser seine Schnittstelle einstellt oder wesentlich ändert, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich. War die Anbindung für den Kunden wesentlich, kann er den Vertrag außerordentlich zum Ende des laufenden Monats kündigen; für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung bereits gezahlte Entgelte werden zurückerstattet.
§ 9 Rechte an der Anwendung und an den Daten
- (1)Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Anwendung im vertraglich vereinbarten Umfang über einen Webbrowser für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Alle weiteren Rechte an Software, Quellcode, Datenbanken, Gestaltung, Kennzeichen und Dokumentation verbleiben beim Anbieter.
- (2)Untersagt sind insbesondere die Vervielfältigung, Bearbeitung, Rückentwicklung — über die zwingenden gesetzlichen Befugnisse hinaus —, Weitervermietung und Unterlizenzierung der Anwendung.
- (3)Die vom Kunden eingestellten und über seine Konten übertragenen Daten bleiben dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrags und auf Weisung des Kunden. Eine Nutzung für eigene Zwecke des Anbieters — insbesondere eine Auswertung, eine Weitergabe an Dritte oder das Training von KI-Modellen — findet nicht statt.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- (1)Welche Daten der Anbieter zu eigenen Zwecken verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung.
- (2)Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Abschluss ist Voraussetzung für die Nutzung; ohne abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag ist die Anwendung nicht nutzbar. Der Vertrag wird elektronisch in der Anwendung geschlossen und ist unter /avv jederzeit einsehbar.
- (3)Bei Widersprüchen zwischen dem Auftragsverarbeitungsvertrag und diesen AGB gehen für die Auftragsverarbeitung die Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags vor.
- (4)Für die Daten seiner eigenen Kunden ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er erfüllt insbesondere die Informationspflichten und die Betroffenenrechte gegenüber diesen Personen selbst.
§ 11 Datenexport, Rückgabe und Löschung
- (1)Welche Datenkategorien in welchen Formaten exportiert werden können, welche Daten davon ausgenommen sind und welche technischen Grenzen bestehen, ist unter Datenexport, Anbieterwechsel & Infrastruktur abschließend beschrieben. Diese Angaben sind Bestandteil dieses Vertrags (Art. 25 Abs. 2 und Art. 26 der Verordnung (EU) 2023/2854).
- (2)Der Kunde löst den Export jederzeit selbst in der Anwendung aus (Konto → Datenexport); alternativ — etwa ohne Zugang zum Konto — kann er ihn per E-Mail an hi@weenie.works verlangen. Die Bereitstellung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format.
- (3)Bei Vertragsbeendigung gelten die Fristen des § 6 Abs. 3 bis 5. Nach Ablauf des Abrufzeitraums oder 30 Tage nach einem Löschverlangen werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Das gilt auch für die Löschung ungenutzter Konten nach § 6 Abs. 7.
- (4)Von der Löschung ausgenommen sind Unterlagen, die der Anbieter gesetzlich aufbewahren muss — insbesondere Rechnungen und Buchungsbelege für 8 Jahre nach § 147 Abs. 3 AO und § 14b UStG. Diese Unterlagen werden für keinen anderen Zweck verwendet.
- (5)Der Anbieter macht an den Daten des Kunden kein Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB geltend, auch nicht bei Streitigkeiten über Zahlungsansprüche.
§ 12 Mängelansprüche und Haftung
- (1)Auf die Bereitstellung der Anwendung finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen; die Haftung nach den folgenden Absätzen bleibt unberührt.
- (2)Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- im Umfang einer übernommenen Garantie,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
- soweit Art. 82 DSGVO eine weitergehende Haftung vorsieht.
- (3)Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Das sind hier: die Bereitstellung der Anwendung, die Vertraulichkeit der Daten des Kunden, die logische Trennung der Daten verschiedener Kunden, die regelmäßige Sicherung der Daten sowie die Herausgabe und Löschung der Daten nach § 11.
- (4)Der Anbieter sichert die Datenbank regelmäßig. Für den Verlust von Daten haftet er nach den Absätzen 2 und 3. Sichert der Kunde die ihm nach § 11 bereitgestellten Daten entgegen § 4 Abs. 5 nicht zusätzlich selbst, kann sich sein Schadensersatzanspruch nach § 254 BGB mindern.
- (5)Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung der Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
- (6)Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.
- (7)Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und unterstützt den Anbieter im zumutbaren Umfang bei der Aufklärung und Beseitigung.
§ 13 Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass der Kunde die Anwendung rechtswidrig genutzt oder rechtswidrige Inhalte oder Daten eingestellt hat, und die der Kunde zu vertreten hat; die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche, überlässt ihm die Rechtsverteidigung soweit möglich und gibt ohne Zustimmung des Kunden kein Anerkenntnis ab.
§ 14 Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, der Ausfall von Strom- oder Telekommunikationsnetzen und großflächige Cyberangriffe — befreien für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert das Ereignis länger als zwei Monate, kann jede Partei den Vertrag kündigen; im Voraus gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.
§ 15 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Übertragung
- (1)Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
- (2)Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
- (3)Die Übertragung dieses Vertrags auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der anderen Partei in Textform. Bei einer Gesamtrechtsnachfolge gilt die Zustimmung als erteilt.
§ 16 Schlussbestimmungen
- (1)Erklärungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform; eine E-Mail genügt.
- (2)Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- (3)Ausschließlicher Gerichtsstand ist Erfurt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
- (4)Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fassung 1.1, Stand 10. August 2026. Änderungen werden nach § 8 Abs. 2 mindestens sechs Wochen vorher angekündigt.